Voraussetzungen zur Teilnahme
Prinzipiell kann jede*r Menschenrechtsbeobachter*in werden. Du benötigst keine besondere Ausbildung oder Berufserfahrung. Es wäre jedoch gut, wenn du 21 Jahre oder älter bist (keine Grenze nach oben!) und fließend Deutsch und Englisch sprichst.
Du solltest dich in der Lage fühlen, eigenverantwortlich zu reisen, zu handeln und eventuelle Schwierigkeiten zu bewältigen. Natürlich mit einer gewissen Unterstützung und im Rahmen der Vorgaben durch IPON.
Einsatzbereitschaft, Flexibilität, kulturelle Offenheit und Selbstbewusstsein sind nur einige der Eigenschaften, die du auf jeden Fall benötigst. Wichtig ist, dass du bereits Erfahrungen in sozialer oder politischer Arbeit mitbringst.